Häufig gestellte Fragen
Gutachten sind persönliche, unparteiische und unmittelbare Bewertungen und geben Aufschluss über den Zustand und Wert des bewerteten Stückes. Von einem Sachverständigen erstellt, haben sie Gültigkeit vor Gericht und werden als solche von Versicherungen und Behörden anerkannt. Einem Gerichtsgutachten geht ein Anschreiben und eine, im Beweisschluss gestellte, Fachfrage voraus. Zusätzlich zum Gutachten fassen sie die Beantwortung dieser Frage zusammen.
Nach Eingang der Akten des Anschreibens bzw. bei Vorlage des zu bewertenden Stückes prüfen wir anhand der gestellten Fachfrage unverzüglich, ob der Auftrag in unser Fachgebiet fällt und ob evtl. das Hinzuziehen weiterer Sachverständiger nötig ist. (frei formuliert nach § 407a Abs. 1 ZPO) Diese Bestimmung dient u.a. der Beschleunigung von gerichtlichen Beweiserhebungen und der Vermeidung unnötiger Kosten Ihrerseits.
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt zeitnah. Im Allgemeinen kann man aber die Frist zwischen erster Sichtung und Gutachtenerstellung auf vier Wochen anberaumen; dies ist auch praxisnah. Jedoch könnten gegebenenfalls längere Wartefristen entstehen, wenn Edelsteinprüflabore, Forschungs- und Materialprüfungsämter oder weitere Gutachter zur Prüfung hinzugezogen werden müssen. Darauf haben wir leider keinen Einfluss.