Rufen Sie mich an:  0160 97346766 oder senden Sie mir  eine Nachricht.

Honorar für Gutachten nach JVEG

Die Kosten für Gutachten richten sich seit dem 1.7.2004 nach dem JVEG (Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetz). 

Hier sind die Kostennoten:

Für Privatpersonen (z.B. Urlaubskäufe oder Erbschaften):

Grundberatung und Zuständigkeitsprüfung: Kostenlos

Privatgutachten

  • Grundbetrag: 20 € pro Seite

  • 9 % für die ersten 1.000 € des Schätzwertes

  • 8 % für den über 1.000 € hinausgehenden Restwert der Schätzung

  • Mehrwertsteuer

Eventuell Porto, Kopien, Bilder, Abzüge, etc. nach Vereinbarung

Für Behörden und Gerichte:

Grundberatung und Zuständigkeitsprüfung: Kostenlos

Für Gutachten für Versicherungen, Ämter, Schiedsgutachten:
Netto Stundenhonorar: 85 € pro Stunde, zuzüglich Unkosten

Für Gerichtsgutachten (z.B. Strafgericht, bürgerlicher Rechtsstreit, Schiedsgericht):
Netto Stundenhonorar: 85 € pro Stunde *, zuzüglich Gemeinkosten *
Eventuell Porto, Kopien, Bilder, Abzüge, etc. nach Vereinbarung

*Gemäß Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29.12.2020.
Sachgebietsbezeichnung: Nr. 30 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren