Honorar für Gutachten nach JVEG
Die Kosten für Gutachten richten sich seit dem 1.7.2004 nach dem JVEG (Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetz).
Hier sind die Kostennoten:
Für Privatpersonen (z.B. Urlaubskäufe oder Erbschaften):
Grundberatung und Zuständigkeitsprüfung: Kostenlos
Privatgutachten
-
Grundbetrag: 20 € pro Seite
-
9 % für die ersten 1.000 € des Schätzwertes
-
8 % für den über 1.000 € hinausgehenden Restwert der Schätzung
-
Mehrwertsteuer
Eventuell Porto, Kopien, Bilder, Abzüge, etc. nach Vereinbarung
Für Behörden und Gerichte:
Grundberatung und Zuständigkeitsprüfung: Kostenlos
Für Gutachten für Versicherungen, Ämter, Schiedsgutachten:
Netto Stundenhonorar: 85 € pro Stunde, zuzüglich Unkosten
Für Gerichtsgutachten (z.B. Strafgericht, bürgerlicher Rechtsstreit, Schiedsgericht):
Netto Stundenhonorar: 85 € pro Stunde *, zuzüglich Gemeinkosten *
Eventuell Porto, Kopien, Bilder, Abzüge, etc. nach Vereinbarung
*Gemäß Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil 1 Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29.12.2020.
Sachgebietsbezeichnung: Nr. 30 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren